1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen VIP Booking, Farbhofstrasse 21, 8041 Zürich (nachfolgend «VIP Booking»), und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Kunde») über die Vermittlung und Durchführung von Auftritten von DJs, Liveacts und Moderatoren, über die Vermietung von Equipment sowie über Eventplanung. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn VIP Booking ihnen schriftlich zustimmt.
2. Offerte und Vertragsschluss
Anfragen über die Website, per E-Mail oder Telefon sind unverbindlich. VIP Booking erstellt eine Offerte. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde die Offerte schriftlich (auch per E-Mail) annimmt und VIP Booking den Auftrag schriftlich bestätigt. Massgebend für den Leistungsumfang ist die Auftragsbestätigung. Offerten sind, sofern nicht anders angegeben, 14 Tage gültig.
3. Preise und Zahlung
- Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), zuzüglich einer allfälligen Mehrwertsteuer.
- Reise-, Transport-, Übernachtungs- und Parkkosten werden separat ausgewiesen, sofern sie nicht in der Offerte enthalten sind.
- Mit der Auftragsbestätigung wird eine Anzahlung von 50 % des Auftragswerts fällig, zahlbar innert 10 Tagen. Der Restbetrag ist spätestens 10 Tage vor dem Anlass zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Ist die Anzahlung nicht fristgerecht eingegangen, ist VIP Booking nicht an die Reservation gebunden.
- Verlängerungen am Anlass werden nach Aufwand gemäss Offerte verrechnet und sind innert 10 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen.
4. Leistungen von VIP Booking
VIP Booking erbringt die in der Auftragsbestätigung beschriebenen Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt. Die künstlerische Gestaltung eines Auftritts (zum Beispiel Musikauswahl und Ablauf eines Sets) liegt beim Künstler. Musikwünsche und No-Go-Listen des Kunden werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
5. Pflichten des Kunden
- Der Kunde stellt sicher, dass der Veranstaltungsort zum vereinbarten Zeitpunkt für Aufbau, Auftritt und Abbau zugänglich ist, und teilt VIP Booking den Ablauf sowie eine Ansprechperson vor Ort mit.
- Er stellt einen geeigneten, wettergeschützten Platz, ausreichende Stromanschlüsse (230 V, separat abgesichert) sowie, sofern vereinbart, Parkplatz, Garderobe und Verpflegung für die Künstler zur Verfügung.
- Der Kunde ist als Veranstalter für nötige Bewilligungen, die Einhaltung von Lärm- und Sicherheitsvorschriften sowie für Urheberrechtsabgaben, insbesondere an die SUISA, verantwortlich.
- Er sorgt für die Sicherheit der Künstler und des Equipments während des Anlasses.
6. Annullierung durch den Kunden
Eine Annullierung muss schriftlich erfolgen. Massgebend ist der Eingang bei VIP Booking. Bei Annullierung schuldet der Kunde folgende Entschädigung, bezogen auf den Auftragswert:
- bis 90 Tage vor dem Anlass: 25 %
- 89 bis 30 Tage vor dem Anlass: 50 %
- 29 bis 8 Tage vor dem Anlass: 75 %
- ab 7 Tagen vor dem Anlass oder bei Nichterscheinen: 100 %
Bereits angefallene Drittkosten (zum Beispiel gebuchte Reisen oder Unterkünfte) werden zusätzlich verrechnet. Eine Verschiebung des Anlasses gilt als Annullierung, sofern sich die Parteien nicht auf ein neues Datum einigen.
7. Ausfall eines Künstlers
Kann ein gebuchter Künstler wegen Krankheit, Unfall oder aus anderen wichtigen Gründen nicht auftreten, bemüht sich VIP Booking um einen gleichwertigen Ersatz. Lehnt der Kunde den Ersatz aus nachvollziehbaren Gründen ab oder ist kein Ersatz möglich, erstattet VIP Booking bereits geleistete Zahlungen für diese Leistung zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
8. Vermietung von Equipment
- Die Mietdauer, die Übergabe und die Rückgabe richten sich nach der Auftragsbestätigung. Bei verspäteter Rückgabe wird für jeden zusätzlichen Tag der vereinbarte Tagesmietpreis verrechnet.
- VIP Booking kann eine Kaution verlangen, die nach ordnungsgemässer Rückgabe zurückerstattet wird.
- Der Kunde behandelt das Mietmaterial sorgfältig, nutzt es nur bestimmungsgemäss und überlässt es nicht Dritten. Er haftet für Verlust, Diebstahl und Beschädigung ab Übergabe bis zur Rückgabe, unabhängig vom Verschulden Dritter.
- Mängel sind bei der Übergabe zu melden. Spätere Beanstandungen können nicht berücksichtigt werden, sofern der Mangel bei der Übergabe erkennbar war.
9. Eventplanung
Bei Aufträgen zur Eventplanung erbringt VIP Booking Konzeption, Koordination und Organisation gemäss Auftragsbestätigung. Verträge mit Dritten (zum Beispiel Location, Catering, Technikpartner) schliesst VIP Booking im Namen und auf Rechnung des Kunden ab, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Für die Leistungen dieser Dritten haftet VIP Booking nicht.
10. Haftung
VIP Booking haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Hilfspersonen vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht haben. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, für indirekte Schäden und für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Für Schäden durch Gäste des Kunden haftet der Kunde.
11. Höhere Gewalt
Kann ein Anlass wegen höherer Gewalt nicht stattfinden, zum Beispiel wegen Unwettern, Epidemien, behördlicher Anordnungen oder Ereignissen, auf die keine Partei Einfluss hat, wird keine Partei schadenersatzpflichtig. Die Parteien bemühen sich um ein Ersatzdatum. Bis dahin erbrachte Leistungen und angefallene Drittkosten werden verrechnet.
12. Foto-, Video- und Tonaufnahmen
Aufnahmen von Auftritten für kommerzielle Zwecke des Kunden bedürfen der vorgängigen Zustimmung von VIP Booking und der Künstler. VIP Booking und die Künstler dürfen am Anlass eigene Aufnahmen für Referenz- und Werbezwecke machen, sofern der Kunde nicht widerspricht. Auf die Privatsphäre der Gäste wird Rücksicht genommen.
13. Datenschutz
VIP Booking bearbeitet Personendaten gemäss ihrer Datenschutzerklärung.
14. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen eines Vertrags bedürfen der Schriftform. E-Mail genügt. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Zürich, soweit gesetzlich zulässig.
Stand: November 2026
